Gottesdienst feiern Unser Kirchenvorstand hat sich angesichts der aktuellen Situation Gedanken gemacht, ob und wie wir in unserer Gemeinde Gottesdienste feiern. Wir sehen das Bedürfnis nach gottesdienstlicher Gemeinschaft. Zugleich liegt uns die Gesundheit unserer Gemeindeglieder am Herzen. Daher haben wir beschlossen, während geltender Ausgangsbeschränkungen auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. Es ist für uns wichtig, dass wir unsere Verantwortung wahrnehmen. Teil dessen ist es, dass wir unterstützen auf Begegnungen zu verzichten. |
Gottesdienst in Zeiten von Corona
Gottesdienste
Ab dem 7. März feiern wir wieder Gottesdienste, wenn es die Infektionszahlen zulassen. Sollten im Landkreis Ansbach die Inzidenzen wieder auf 100 oder mehr ansteigen wird der Kirchenvorstand beraten, ob wir weiter Gottesdienste feinern werden.
Taufen und Hochzeiten
Gottesdienste zu einer Taufe oder einer Hochzeit können weiterhin gefeiert werden. Sie können unter den allgemeinen Vorgaben für Gottesdienste gefeiert werden. Das bedeutet es gilt die Pflicht FFP2-Masken zu tragen, Gesang ist verboten und nur ein Hausstand darf ohne Abstand zusammensitzen.
Eine anschließende Familienfeier ist von den staatlichen Vorgaben abhängig, d.h. derzeit nicht möglich.
Bestattung
Da Bestattungen wurden mit der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erneut beschränkt. Die Teilnahme an Beerdigungen ist nur für Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis zulässig. Der „engste Familienkreis“ ist festgelegt auf Verwandte und Verschwägerte des Verstorbenen im ersten und zweiten Grad sowie den Ehegatten / Lebenspartner beziehungsweise nichtehelichen Lebensgefährten des Verstorbenen. Im Regelfall wird davon ausgegangen, das das nicht mehr als 25 Trauergäste umfasst.
Diese Beschränkung gilt für alle Teile der Beerdigung unabhängig vom Ort, also auch für Kirche und Gemeindehaus.
Die aktuell geltenden staatlichen Vorgaben können Sie hier einsehen.
Festgottesdienste
Festgottesdienste finden derzeit nicht statt.
Die Konfirmation 2021 planen wir wieder als Sommerkonfirmation. Wir wollen sie am 25. Juli 2021 feiern.
die Silberne Konfirmation der Konfirmationsjahrgänge 1994, 1995 und 1996 für den 20. Juni 2021.
die Goldene Konfirmation (Konfirmationsjahrgänge 1970 und 1971), Diamantene Konfirmation (Konfirmationsjahrgänge 1960 und 1961) sowie die Eiserne Konfirmation (Konfirmationsjahrgänge 1955 und 1956) feiern wir am 27. Juni 2021.
Wir hoffen dass wir dann nicht nur die Gottesdienste feiern können, sondern auch ein geselliges Beisammensein möglich sein wird.
Das Sicherheitskonzept(e) für die Kirchengemeinde Oberampfrach Für die Feier von Gottesdiensten wurde seitens der evangelischen Landeskirche in Bayern ein Sicherheitskonzept erarbeitet und mit der Regierung von Bayern abgestimmt. Dieses Konzept hat der Kirchenvorstand unserer Gemeinde am 3. Februar 2021 für unsere Kirchengemeinde aktualisiert.1. Höchstgrenzen für die Gottesdiensträume In der Kirche gibt es 89 Plätze. Die Sitzplätze werden durch deutlich sichtbare Karten markiert. Im Gemeindehaus gibt es 48 Plätze . Die Plätze sind durch die gestellten Stühle deutlich kenntlich. Das Sicherheitsteam achtet darauf, dass die Höchstzahl an Personen in den Räumen nicht überschrittten wird. 2. Abstandsgebot Unter diesen Voraussetzungen kann die maximale Zahl der Plätze nach oben abweichen. Der Mindestabstand zwischen Personen und Personengruppen, die nicht unter diese Bedingungen fallen, bleibt davon unberührt. Die Regelung zu geschlossenen Gesellschaften wurde mit dem 19. Oktober 2020 ausgesetzt. Das Abstandsgebot ist auch während des Betretens und Verlassens der Kirche und des Gemeindehauses einzuhalten. 3. Mund-Nasen-Schutz Da Pfarrer oder Pfarrerin um der Verständlichkeit willen keinen Mund-Nase-Schutz tragen muss, muss der Abstand zu den ersten Besuchern höher sein. 4. Singen im Gottesdienst und Gesangbücher 5. Vokal- und Instrumentalchöre 6. "Sicherheitsteam" 7. Gottesdienste im Freien fallen unter dieselben Reglungen wie Gottesdienste in geschlossenen Räumen. Bitte berücksichtigen Sie weiterhin: Die Teilnahme am Gottesdienst ist allen Personen nicht möglich, die aktuell positiv auf COVID-19 getestet oder unter Quarantäne gestellt sind, die sich generell krank fühlen (Fieber, Atemwegsprobleme, Erkältungssymptome), die in den vergangenen vierzehn Tagen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten gehabt oder sich im selben Raum wie ein bestätigter COVID-19-Fall aufgehalten haben. Heizen in der Kirche Das Heizen erzeugt Luftverwirbelungen durch die Aerosole im Raum verbreitet werden. Daher müssen Luftverwirbelungen weitestgehen reduziert werden. Aus diesme Grund kann während der Gottesdienste die Heizung nicht betrieben werden. Sicherheitskonzept für Gottesdienste in der Kirche, im Gemeindenaus, die Feier des Abendmahls und Kasualien. Für Gottesdienste im Freien gelten diese Vorgaben ebenfalls. Lesen Sie hier die Empfehlungen der Landeskirche (das gesamte kirchliche Leben betreffend) |